{"id":227,"date":"2014-09-18T12:01:20","date_gmt":"2014-09-18T10:01:20","guid":{"rendered":"http:\/\/waldorfschule-ingolstadt.de\/wordpress\/?page_id=227"},"modified":"2019-07-22T12:10:52","modified_gmt":"2019-07-22T10:10:52","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/waldorfschule-ingolstadt.de\/?page_id=227","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>Im folgenden finden Sie unsere<strong> Satzung des Vereins:<br>\n<\/strong><em>(Stand: 28.11.2010 mit \u00c4nderung vom 20.01.2011)<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a71 Name, Sitz, Eintragung, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein Waldorfschule Ingolstadt\u201c.<\/li><li>Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und f\u00fchrt danach den Zusatz \u201ce. V.\u201c<\/li><li>Der Sitz des Vereins ist Ingolstadt.<\/li><li>Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr, wenn der Vorstand kein anderes festlegt.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a72 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Zweck des Vereins ist die Gr\u00fcndung einer Waldorfschule in der Region Ingolstadt sowie sp\u00e4ter die F\u00f6rderung von Bildung und Erziehung auf der Grundlage der P\u00e4dagogik Rudolf Steiners (Waldorfp\u00e4dagogik).&nbsp;Die Satzungszwecke werden zun\u00e4chst durch Informationsveranstaltungen und die Erstellung des Schulkonzeptes sowie dessen Finanzplanes erf\u00fcllt. Mit Gr\u00fcndung der Schule wird der Satzungszweck durch das Betreiben, Unterhalten und F\u00f6rdern von Erziehungs- und Ausbildungseinrichtungen und durch kulturelle und k\u00fcnstlerische Veranstaltungen verwirklicht.<\/li><li>Weitere Aufgabe des Vereins ist die Beschaffung von Spendenmittel zur direkten Zuf\u00fchrung der satzungsbedingten Zwecke.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a73 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Er verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li><li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li><li>Der Verein darf keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigen. Die Mitglieder erhalten bei Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins keine Anteile des Verm\u00f6gens<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a74 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Verein hat ordentliche Mitglieder mit Stimmrecht und f\u00f6rdernde Mitglieder ohne Stimmrecht.<\/li><li>Der Eintritt in den Verein erfolgt durch Abgabe einer Beitrittserkl\u00e4rung, deren Form und Inhalt durch den Vorstand bestimmt wird. Die Mitgliedschaft beginnt nach Annahme des Antrages durch den Vorstand und dem Eingang des ersten Mitgliedsbeitrages.<\/li><li>Der Vorstand kann einen Beitritt in begr\u00fcndeten F\u00e4llen innerhalb von zwei Monaten ablehnen. \u00dcber einen schriftlich einzureichenden Widerspruch gegen die Ablehnung entscheidet die n\u00e4chste ordentliche Mitgliederversammlung.<\/li><li>F\u00f6rderndes Mitglied kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, die sich in Anerkennung der Zielsetzung des Vereins zur regelm\u00e4\u00dfigen (mindestens j\u00e4hrlichen) Entrichtung eines F\u00f6rderbeitrags verpflichtet. \u00dcber die Aufnahme von f\u00f6rdernden Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Der Vorstand kann solche f\u00f6rdernden Mitglieder, die besondere Verdienste um den Verein erworben haben zu ordentlichen Mitgliedern benennen.<\/li><li>Die Vereinsmitglieder verpflichten sich, die Ziele und Zwecke des Vereins nach ihren M\u00f6glichkeiten zu unterst\u00fctzen und zu f\u00f6rdern sowie am Vereinsleben und an den Mitgliederversammlungen aktiv und regelm\u00e4\u00dfig teilzunehmen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a75 Mitgliedsbeitrag<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge wird vom Vorstand vorgeschlagen und durch die Mitgliederversammlung mittels einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder festgelegt.<\/li><li>F\u00f6rdernde Mitglieder bestimmen die H\u00f6he des F\u00f6rderbeitrags selbst, mindestens jedoch 200,00 Euro.<\/li><li>Familienbeitragssatz: 50 % des Mitgliedsbeitrags f\u00fcr das zweite&nbsp;Mitglied, Beitragsfreiheit f\u00fcr das dritte&nbsp;und weitere Mitglieder.<\/li><li>Der Beitrag wird j\u00e4hrlich erhoben und zu einem durch den Vorstand bestimmten Termin f\u00e4llig. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Erteilung einer Einzugserm\u00e4chtigung des Mitgliedes vom Konto abgebucht.<\/li><li>Der Vorstand ist berechtigt, im Einzelfall auf schriftlichen Antrag des Verpflichteten aus sozialen Gr\u00fcnden die Beitr\u00e4ge zu stunden, zu erm\u00e4\u00dfigen oder zu erlassen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a76 Austritt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Durch Austrittserkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Verein zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres. Die Austrittserkl\u00e4rung muss schriftlich erfolgen und beim Vorstand mindestens zwei&nbsp;Monate vor Ende des Gesch\u00e4ftsjahrs eingegangen sein. F\u00fcr das Gesch\u00e4ftsjahr bezahlte Beitr\u00e4ge werden nicht zur\u00fcckerstattet.<\/li><li>Durch Streichung von der Mitgliederliste, wenn der Mitgliedsbeitrag auch nach Mahnung nicht fristgerecht entrichtet wurde.<\/li><li>Durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes kann ein Mitglied aufgrund vereinssch\u00e4digenden Verhaltens oder eines Versto\u00dfes gegen den Geist und die Ziele des Satzungszweckes aus dem Verein ausgeschlossen oder bei nicht einstimmig erfolgtem Beschluss bis zur n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung suspendiert werden. \u00dcber den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Vorstandes oder von mindestens zehn Mitgliedern. Dem Mitglied ist vor Beschlussfassung Gelegenheit zur schriftlichen oder m\u00fcndlichen Stellungnahme zu geben.<\/li><li>Durch Tod des Mitgliedes.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a77 Organe<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Organe des Vereins sind:<br>\n&#8211; Mitgliederversammlung<br>\n&#8211; Vorstand<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a78 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>In der Mitgliederversammlung sind nur ordentliche Mitglieder stimmberechtigt. Sie findet einmal im Jahr statt.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ und ist grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, insofern Aufgaben gem\u00e4\u00df dieser Satzung nicht an andere Organe \u00fcbertragen wurden.&nbsp;Ihre Aufgaben sind im Wesentlichen:<br>\n&#8211; Genehmigung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Vorstandes<br>\n&#8211; Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung<br>\n&#8211; Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und ihrer Stellvertreter<br>\n&#8211; Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li><li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde verlangt.<\/li><li>Die Einladung erfolgt durch den Vorstand schriftlich unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens vier Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.<\/li><li>Antr\u00e4ge, die auf der Mitgliederversammlung ber\u00fccksichtigt bzw. auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, sind mindestens zehn&nbsp;Tage vorab dem Vorstand schriftlich einzureichen.<\/li><li>Jedes ordentliche Mitglied ist mit einer Stimme stimmberechtigt.<\/li><li>Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende.<\/li><li>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist durch den Schriftf\u00fchrer ein Protokoll zu verfassen, welches vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/li><li>Auf Verlangen eines oder mehrerer Mitglieder k\u00f6nnen Abstimmungen geheim stattfinden.<\/li><li>Die Beschl\u00fcsse werden mit der einfachen Mehrheit der stimmberechtigten und anwesenden Mitglieder gefasst. Ausgenommen hiervon sind Satzungs\u00e4nderungen; Satzungs\u00e4nderungen werden mit einer Zweidrittelmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a79 Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins und vertritt diesen gerichtlich und au\u00dfergerichtlich.<\/li><li>Der Gesamtvorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftf\u00fchrer, sowie mindestens drei Beisitzern. Der Vorstand im Sinne des BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Diese vertreten den Verein jeweils einzeln.<\/li><li>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gew\u00e4hlt; er bleibt jedoch solange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt ist.<\/li><li>Die Beschl\u00fcsse des Vorstandes werden in Vorstandssitzungen protokolliert und von den teilnehmenden Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a710 Aufl\u00f6sung des Vereins und \u00c4nderung des Vereinszweckes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Eine Ver\u00e4nderung des Vereinszwecks bedarf einer Zweidrittelmehrheit&nbsp;der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder.<\/li><li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins erfolgt durch Beschluss einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Drittel&nbsp;aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<\/li><li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr Erziehung und Bildung im Sinne dieser Satzung.&nbsp;\u00dcber die Verwendung entscheidet die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p><em>Unterzeichnet durch folgende anwesende Mitglieder:<\/em><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li><em>Sigrid Cordes<\/em><\/li><li><em>Harald Schirmer<\/em><\/li><li><em>Andrea Ludwig<\/em><\/li><li><em>Margit Seidl<\/em><\/li><li><em>Sandra Meyer zur Heide<\/em><\/li><li><em>Bettina Wiesmann<\/em><\/li><li><em>Tobias Allgeier<\/em><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><em>Tag der Vereinsgr\u00fcndung (Gr\u00fcndungsversammlung): 28.11.2010<\/em><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p><a title=\"Satzung als PDF herunterladen\" href=\"https:\/\/waldorfschule-ingolstadt.de\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/20110120-Satzung-update-1.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u2192 &nbsp;Satzung als PDF herunterladen (ca. 90 kb)<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im folgenden finden Sie unsere Satzung des Vereins: (Stand: 28.11.2010 mit \u00c4nderung vom 20.01.2011) \u00a71 Name, Sitz, Eintragung, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein Waldorfschule Ingolstadt\u201c. 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